Unsere Informationen

Unter diesem Link könnt ihr Filme von unseren Zirkusvorführungen herunterladen. 
Der Link gilt nur bis am 30.05.2024.

 

Da die Nachfrage nach den Filmen sehr gross ist und jeweils in kurzer Zeit die Downloadmenge erreicht wird, stellen wir nun mehrere Links zur Verfügung. Wir kontrollieren regelmässig und erneuern die Links. Entschuldigung für die Umstände.

Link 12 zu den Filmen: https://www.swisstransfer.com/d/51d9cad2-e37c-41de-9ebc-067d233ad3c3

 

Link 13 zu den Filmen: https://www.swisstransfer.com/d/16f1050e-e2b2-4888-a166-9cd693ac339d

 

Link 14 zu den Filmen: https://www.swisstransfer.com/d/439a75e2-b834-47dc-8f41-1574d2409e6e
 
Link 15 zu den Filmen: https://www.swisstransfer.com/d/62877ef6-9802-429b-af4d-8a6ed7ba08a8

 

Link 16 zu den Filmen: https://www.swisstransfer.com/d/691d76d7-2843-455e-9eb2-0b3266cffbc8

Unsere Regeln 

  • Wir setzen uns zügig auf einen freien Platz und bleiben sitzen.
  • Während der Fahrt verhalten wir uns möglichst ruhig. Schreien, rufen und Dinge umherwerfen sind verboten.
  • Wir sind anständig gegenüber dem Chauffeur und folgen seinen Anordnungen.
  • Wir behandeln andere Kinder, wie ich selbst behandelt werden möchte.
  • Wir tragen Sorge zum Bus. Mutwillige Beschädigungen gehen zu Lasten der Eltern.

Vorgehen bei Missachtung der Regeln im Schulbus

  • Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht an die Regeln im Schülerbus hält, meldet der LLB-Chauffeur den Vorfall noch am selben Tag der Schuldirektion.
  • Die Schuldirektion bespricht den Vorfall mit der zuständigen Klassenlehrperson, welche die Eltern informiert.
  • Nach drei Meldungen für fehlerhaftes Benehmen im Schulbus erfolgt eine Meldung der Schuldirektion an die Eltern und LLB.
  • Art. 59 Abs. 1 Bst. b und c der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) besagt, dass das Transportunternehmen eine Person vom Transport ausschliessen kann, wenn sich diese ungebührlich verhält.
  • Wichtiger Hinweis: Die Schule selber kann keine Bustickets entziehen. Dazu fehlt die rechtliche Grundlage. Bei wiederholten Problemen in den Schulbussen auf dem Schulweg kann die Schuldirektion jedoch die Gemeinde als Organisatorin der Schultransporte benachrichtigen und somit über die LLB ebenfalls einen vorübergehenden Ausschluss erwirken, sofern notwendig. 

Schulmedizin

Die Aufgabe der Schulgesundheit ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Ziele der Schulgesundheit

  • Vorbeugung und Schutz bei Epidemien (Impfungen)
  • Erkennung gesundheitlicher Probleme und Organisation angemessener Massnahmen
  • Integration von Kindern, welche spezielle Bedürfnisse aufweisen (z. b. chronische Krankheiten, Asthma, Diabetes, Behinderung)
  • Förderung eines gesundheitsfreundlichen schulischen Umfeldes.