FAQ: Schule Leuk und Coronavirus
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zu oft gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Angeboten der Schule Leuk während der Schulschliessung.
Themenfelder FAQ:
- Betreuungsangebot der Schule
- Beschulung der Schülerinnen und Schüler
- Wichtige Adressen & Kontakte
- Externe Partner: Berufswahl, Schulsozialarbeit etc.
- Einsatz von Medien
Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Schulhaus
Welche Schülerinnen und Schüler können im Schulhaus betreut werden?
Wir verweisen auf die Weisungen des Staatsrates vom 16.04.2020:
Die Schule stellt gemäss Anweisung der Behörden ein Betreuungsangebot für die Kinder zur Verfügung, deren Eltern in einem der folgenden Berufsfelder tätig sind, die für die Bewältigung der
Krise unerlässlich sind:
- Das Personal des Gesundheitswesens gemäss folgender Liste: Ärzte, Angestellte von Spitälern, Alters- und Pflegeheime, SMZ sowie andere Organisationen für die häusliche Pflege und die Haushaltshilfe, selbständige Krankenschwestern, Apotheker und Angestellte von Apotheken, Angestellte der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation KWRO und der Rettungsdienste.
- Mitarbeiter von spezialisierten Instituten und sonderpädagogischen Einrichtungen.
- Mitarbeiter, die in Kollektivunterkünften im Asylbereich arbeiten.
- Sicherheitspersonal (Polizei, Berufsfeuerwehr, Armee, Zivilschutz, Gefängnisse, Krankenwagenfahrer).
- Das für den Empfangsdienst in der Schule oder im Kindergarten / in Tagesstätten zuständige Personal.
- Personal, das für wesentliche Aufgaben der Regierung zuständig ist. Härtefälle bleiben vorbehalten.
Wo und bis wann kann ich mein Kind für die Betreuung durch die Schule anmelden?
Der Bedarf für Betreuung ist unter Einhaltung der obengenannten Bedingungen jeweils bis zum Freitagmittag der Klassenlehrperson zu melden.
Kann mein Kind über Mittag verpflegt werden?
Wenn die Mittagsbetreuung nicht durch die Eltern gewährleistet werden kann, organisiert die Schule in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine Mittagsverpflegung.
Ist der Schülertransport gewährleistet?
Der Schülertransport ist eingestellt. Ist es für die Eltern nicht möglich, ihr Kind in die Schule zu bringen, soll dies bei der Anmeldung für die Betreuung erwähnt werden.
Wie werden die Kinder beschult?
Ab Mittwoch, 18.03.2020, sollen alle Schülerinnen und Schüler von der jeweiligen Klassen- respektive Fachlehrperson Aufträge erhalten. Die Aufträge sollen selbstständig lösbar sein. Die Eltern sind verantwortlich, dass die Kinder den Unterrichtsstoff bearbeiten. Sie werden dabei von den Lehrpersonen unterstützt.
Mein Kind kann einen Arbeitsauftrag nicht lösen. Wen kann ich kontaktieren?
Für die Unterstützung im Zusammenhang mit Unterrichtsstoff stehen die jeweiligen Klassen- und Fachlehrpersonen zur Verfügung. Sie sind während den offiziellen Unterrichtszeiten telefonisch oder über einen anderen digitalen Kanal (z.B. E-Mail) erreichbar.
Webseiten
- Bund: www.bag-coronavirus.ch
- Kanton: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus
- RRO: https://coronavirus-wallis.webflow.io/
Externe Partner: Berufsberatung, Schulsozialarbeit, etc.
Ich brauche Unterstützung bei der Berufswahl. An wen kann ich mich wenden?
Auch in Zeiten des Homeschooling ist unsere Berufsberaterin Andrea Häsler für die Schülerinnen und Schüler verfügbar. Ihr könnt sie wie folgt erreichen:
Telefonisch (Hauptnummer): 027 606 95 70
Telefonisch (Direktnummer): 027 606 95 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wie kann ich die Schulsozialarbeit während der Zeit der Schulschliessung erreichen?
Sämtliche Informationen zur Schulsozialarbeit können den folgenden Flyern entnommen werden.
Flyer für Schülerinnen und Schüler
Einsatz von Medien während der Schulschliessung
Wie kommunizieren die Lehrpersonen mit den Klassen?
Die Lehrpersonen kommunizieren in erster Linie per E-Mail, Telefonanruf, Office-365 oder die kantonale Lernplattform mit den Schülerinnen und Schülern.
Wer ist für WhatsApp-Gruppen der Schülerinnen und Schüler verantwortlich?
Für die WhatsApp-Gruppen der Schülerinnen und Schüler sind die Eltern und insbesondere der Moderator der Gruppe verantwortlich. Auch wenn die Gruppen als Klassenchat bezeichnet werden, handelt es sich um private Gruppen, wenn sie nicht von den Lehrpersonen selber moderiert werden. Die Nutzungsbedingungen der Applikation WhatsApp schreibt ein Mindestalter von 16. Jahren vor.
Wie kann ich vorgehen, wenn ich einen unangemessenen Inhalt auf dem Gerät meines Kindes/Jugendlichen entdecke?
Die Rolle der Eltern bei der Medienerziehung ist zentral wichtig. Thematisieren sie den Inhalt mit ihrem Kind/Jugendlichen. Weisen Sie darauf hin, dass man bereits ab dem 10. Lebensjahr strafmündig ist. Stellen sie klare Regeln auf. Zeigen Sie die Gefahren und Konsequenzen auf, die mit dem Besitz und Verteilen von unangebrachten Inhalten einher gehen.
Falls sie es für nötig halten, können sie strafrechtlich relevante Inhalte der Polizei übergeben.